Arten der Krankenversicherungen
In Deutschland unterscheidet man zwei Arten von Krankenversicherungen. Zum einen die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und zum anderen die private Krankenversicherung (PKV).
Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung hat jeder Versicherte die gleichen Leistungsansprüche, welche im Sozialgesetzbuch verankert sind. Der Beitragssatz ist zwar von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich, richtet sich aber immer nach der Höhe des Bruttoeinkommens.
Anders ist die Sachlage bei der privaten Krankenversicherung. Nicht jeder hat die Möglichkeit eine private Krankenversicherung abzuschließen. Für die private Versicherung können sich Selbstständige, Freiberufler, Beamte und auch Arbeitnehmer mit einem Einkommen welches über der Beitragsbemessungsgrenze liegt entscheiden. Die Beiträge sind für jeden Versicherungsnehmer unterschiedlich und abhängig von Alter, Geschlecht, sowie dem Allgemeinen Gesundheitszustand und die von der Krankenversicherung zu erbringenden Leistungen.
Ein wichtiger Unterschied zwischen der GKV und der PKV ist die Versicherung von Angehörigen eines Versicherten ohne eigenes Einkommen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen sind Familienangehörige beitragsfrei mitversichert, während bei der privaten Krankenversicherung für jede einzelne zu versichernde Person ein separater Beitrag zu zahlen ist, ganz gleich ob diese Person über eigenes Einkommen verfügt oder nicht.
Es ist im Übrigen nur dann möglich von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung zu wechseln, wenn der ehemals privat Versicherte wieder versicherungspflichtig wird.






