Kosten für Versicherungsvermittler müssen offen gelegt werden

Ab Juli 2008 müssen Versicherungsunternehmen die wichtigsten Informationen zum Vertragswerk neuer Policen für den Versicherungsnehmer zusammenfassen und ihm in auch für Laien verständlicher Darstellung übergeben. Diese Änderung durch das seit dem 1.1.2008 gültige Versicherungsvertragsgesetz soll für Transparenz sorgen, und zwar nicht nur bezüglich der Inhalte der Absicherung.

Durch das neue Versicherungsvertragsgesetz wird das Vertragswerk für neue Policen transparenter und eindeutiger. Das bedeutet auch, dass alle mit der neuen Police anfallenden Kosten aufgeschlüsselt und benannt werden müssen. Bis Juli 2008 gilt noch eine Karenzzeit, in der die Versicherungsgesellschaften diese neue Art der Darstellung ausarbeiten dürfen. Danach jedoch ist ein genereller Hinweis auf Bearbeitungskosten, die durch den Abschluss der neuen Versicherung anfallen, nicht mehr möglich.

Interessant dabei: auch die Höhe der Provision, die der Vermittler für den Abschluss der neuen Versicherung erhalten hat oder wird, muss dann ausgewiesen werden. Ebenso wie der Anteil, den der Versicherer für sich intern als Verwaltungsaufwand verbucht und nicht gewinnbringend anlegt. Diese Informationen sind besonders interessant für neu abzuschließende kapital- und rentenbildende Lebensversicherungen, denn sie geben einen entscheidenden Hinweis darauf, welcher Anteil der Sparraten vom Versicherer wirklich zur Kapitalbildung angelegt wird und welche Summe anderweitig eingesetzt wird. Hier lohnt sich ein genauer Vergleich der verschiedenen Versicherungsgesellschaften, denn ein geringer Anteil an diesen Nebenkosten sorgt für eine höhere Rendite.

Diese Icons verzweigen auf soziale Netzwerke bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Digg
  • del.icio.us
  • MisterWong
  • blinkbits
  • BlinkList
  • Furl
  • Smarking

 
 
 

Ähnliche Artikel

Die Ausbildungsversicherung – eine gute Vorsorge für Ihr KindSkurrile Golf VersicherungenAuslandskrankenversicherung für einen ungetrübten UrlaubSterbegeldversicherung meist zu teuerZusatzkrankenversicherung

Kommentar abgeben: