Neuerungen in der Steuergesetzgebung
Der Jahreswechsel ist alle Jahre wieder ein willkommener Anlass für Änderungen in der Steuergesetzgebung. In diesem Jahr sind erfreulich viele positive Neuerungen dabei.
Seit Januar 2008 können sich alle nicht Erklärungspflichtigen Steuerzahler freuen, die unter chronischer “Aufschieberitis” leiden. Denn der Fiskus hat ein Erbarmen und hebt die bisher geltende Zweijahresfrist auf. Nicht Erklärungspflichtige haben nun sogar sieben Jahre Zeit, ihre Steuererklärung abzugeben, wenn sie von einer Erstattung ausgehen. Dabei besonders erfreulich: diese neue Siebenjahresfrist gilt auch …