Ausreichender Versicherungsschutz durch die Jagdhaftpflicht

Für jeden Jäger, der im Besitz eines gültigen Jagdscheines ist, ist die Jagdhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist im Bundesjagdgesetz verankert. Die Notwendigkeit der Versicherung hat auch ihre Gründe, denn der Umgang mit Waffen kann gefährlich sein. Eventuell auftretende Schäden durch die Waffe, durch den Jagdhund oder durch andere nicht vorhersehbare Gegebenheiten sind durch die Jagdhaftpflicht abgedeckt.
Der Versicherungsschutz Jagdhaftpflichtversicherung besteht nicht nur für den Versicherungsnehmer. Auch Jagdhunde und Beizvögel stehen unter dem Schutz der Versicherung. Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit bis zu drei Jagdhunde und auch bis zu drei Beizvögel zu halten. Da sich der Versicherungsschutz auch auf die Jagdhunde und Beizvögel ausbreitet, ist es nicht mehr nötig, eine gesonderte Tierhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Ist man als Jäger in einem anderen Land unterwegs, kann es möglich sein, dass eine gesonderte Jagdhaftpflichtversicherung vor Ort abgeschlossen werden muss. Denn nicht überall wird die deutsche Jagdhaftpflicht anerkannt.
Selbstverständlich ist die Höhe der Beiträge, die vom Versicherungsnehmer zu zahlen sind, von der Höhe der vereinbarten Versicherungsleistungen abhängig. Diese Leistungen sowie deren Höhe werden individuell im Versicherungsvertrag festgelegt. Doch an der falschen Stelle sparen lohnt hier auf keinen Fall. Denn durch den unsachgemäßen Gebrauch von Schusswaffen kann sehr großer Schaden entstehen. Dieses Risiko sollte ausreichend abgesichert sein.

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