Neuerungen in der Steuergesetzgebung

Der Jahreswechsel ist alle Jahre wieder ein willkommener Anlass für Änderungen in der Steuergesetzgebung. In diesem Jahr sind erfreulich viele positive Neuerungen dabei.

Seit Januar 2008 können sich alle nicht Erklärungspflichtigen Steuerzahler freuen, die unter chronischer “Aufschieberitis” leiden. Denn der Fiskus hat ein Erbarmen und hebt die bisher geltende Zweijahresfrist auf. Nicht Erklärungspflichtige haben  nun sogar sieben Jahre Zeit, ihre Steuererklärung abzugeben, wenn sie von einer Erstattung ausgehen. Dabei besonders erfreulich: diese neue Siebenjahresfrist gilt auch rückwirkend. Das bedeutet, dass nun auch Ansprüche auf Erstattung geltend gemacht werden können, die bereits sieben Jahre zurückliegen.

Für einige Steuerpflichtige ebenfalls erfreulich: Haushaltshilfen bzw. haushaltsnahe Dienstleistungen sind seit Jahresbeginn EU-weit abzugsfähig. Bisher war dieses nur möglich, wenn der Haushalt, also der Ort der Ausführung der haushaltsnahen Dienstleistung, innerhalb der deutschen Grenzen lag. Nun können diese Kosten auch für Immobilien im europäischen Ausland geltend gemacht werden.

Auch für Minijobber gibt es eine neue Regelung: der Fiskus verzichtet nun auf eine Erfassung der Rentenbeiträge des Arbeitgebers. Dadurch steht es Minijobbern ab sofort frei, die Pauschalbeträge des Arbeitgebers zur Rentenversicherung abzugeben. Diese Beiträge können nun aus eigener Tasche des Arbeitnehmers zusätzlich aufgestockt werden und bei Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Erhöhung des Rentenanspruchs führen.

Ein Angestellter kann seine Steuererklärung mit einer Software für die Steuererklärung leicht am Computer selbst machen.

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