Die gesetzliche und die private Krankenversicherung
Die Krankenversicherung ist ein Teil der Sozialversicherung. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt den Versicherten, welcher regelmäßig bestimmte Beträge an die jeweilige Krankenkasse einzahlt, im Krankheitsfall vor den ernormen Kosten, welche durch Arzt- und Behandlungskosten sowie die Leistungen in der Gesundheitsvorsorge (z.B. Impfen, Kontrolluntersuchungen etc.) entstehen. Außerdem zu den Leistungen der Krankenversicherung zählend ist die Mutterschaftshilfe. Arzt- und Krankenhausrechnungen werden nach dem Sachleistungsprinzip direkt von der Krankenkasse bezahlt. Im Zuge der Gesundheitsreform wurden einige bisher …