Was versteht man unter Krankenkassen?

Krankenkassen sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie gliedern sich in Allgemeine Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, die Knappschaft, die Seekrankenkasse, die landwirtschaftliche Krankenkasse und die Ersatzkassen. Versicherte haben freie Krankenkassenwahl. Fast 95 Prozent aller Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Für die Versicherten bedeutet das, dass die Krankenkasse stets das bezahlt, was an ärztlichen Behandlungen notwendig und wirtschaftlich ist, unabhängig davon, welcher Beitrag bezahlt wird. Neben vielen Pflichtleistungen gibt es auch Mehrleistungen, die die Krankenkassen im Rahmen ihres gesetzlich eingeräumten Ermessensspielraums selbst gestalten können. Diese Leistungen bezeichnet man auch als so genannte Sachleistungen, da sie in den einzelnen Satzungen der Krankenkassen niedergeschrieben werden müssen. Hier zählen unter anderem ambulante Vorsorgekuren, die Gewährung erhöhter Zuschüsse für Rehabilitationskuren sowie Kostenübernahmen bei alternativen Heilmethoden und Zusatzimpfungen dazu.

In Deutschland gibt es eine freie Krankenkassenwahl. Das heißt, dass jeder Arbeitnehmer in eine gesetzliche Krankenkasse seiner Wahl eintreten kann, wenn die Krankenkasse in dem Bundesland, in dem er wohnt oder arbeitet, geöffnet ist. Wechselt man aber die Krankenkasse ist zunächst eine Kündigung der Mitgliedschaft bei der alten vorzunehmen. Die Kündigung übernimmt aber nicht die neue Krankenkasse, sondern muss selbst getan werden. Kündigungsfrist ist im Allgemeinen zwei Monate vor Monatsende. Die alte Krankenkasse muss innerhalb 14 Tage eine Kündigungsbestätigung erhalten. Diese solle man innerhalb der Kündigungsfrist rechtzeitig zusammen mit dem Eintrittsformular an die neue Krankenkasse senden.

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