Die gesetzliche und die private Krankenversicherung
Die Krankenversicherung ist ein Teil der Sozialversicherung. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt den Versicherten, welcher regelmäßig bestimmte Beträge an die jeweilige Krankenkasse einzahlt, im Krankheitsfall vor den ernormen Kosten, welche durch Arzt- und Behandlungskosten sowie die Leistungen in der Gesundheitsvorsorge (z.B. Impfen, Kontrolluntersuchungen etc.) entstehen. Außerdem zu den Leistungen der Krankenversicherung zählend ist die Mutterschaftshilfe. Arzt- und Krankenhausrechnungen werden nach dem Sachleistungsprinzip direkt von der Krankenkasse bezahlt. Im Zuge der Gesundheitsreform wurden einige bisher obligatorische Leistungen, wie beispielsweise der viel diskutierte Zahnersatz dem Leistungskatalog der Krankenversicherungen entnommen.
Neben den gesetzlichen Krankenversicherungen hat man, sofern man über einer bestimmten Einkommensgrenze liegt und / oder selbstständig ist, sich bei einer der privaten Krankenkassen zu versichern. Diese besitzen einen sich von den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidenden Leistungskatalog, bringen dementsprechend gewisse Vorteile mit sich, so kann beispielsweise gegen einen krankheitsbedingten Einkommensausfall ein Kranken-Tagegeldversicherung abgeschlossen werden. Jedoch unterscheidet sich bei einer privaten Kasse der Versicherungstarif im Gegensatz zu den gesetzlichen Versicherungen, ist in den meisten Fällen teuer. Außerdem differenzieren private Kassen nach dem Geschlecht des Versicherten, sowie nach dessen Alter.






