Absicherung gegen den Reiserücktritt
Wenn man eine kostenintensive Pauschalreise gebucht hat, so sollte man sich auch immer gegen einen evtl. notwendig werdenden Rücktritt von der Reise absichern.
Denn muss man z. B. aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls oder Todesfalles von der Reise kurzfristig zurück treten, so muss man auch Stornogebühren zahlen. Häufig werden hier bei Rücktritt bis zu 30 Tage vor der Reise 15 % des gesamten Reisepreises als Stornogebühren verlangt. Tritt man nur zwei Tage vor dem Reiseantritt von dem Urlaub zurück, so werden schon 60 5 fällig, am Reisetag selbst liegt man bereits bei 90 % Stornogebühren.
Diese Gebühren sind gemessen am Reisepreis natürlich enorm hoch, sodass man sich mit einer Reiserücktrittsversicherung bestens absichern kann. Denn diese übernimmt dann im Ernstfall immer die Kosten für die Stornogebühren. Dabei richtet sich der Beitrag zur Reiserücktrittsversicherung jeweils nach dem vereinbarten Reisepreis. So zahlt man bei einem Reisepreis in Höhe von 1.500 Euro etwa 30 bis 40 Euro pro Person, bei 2.000 Euro werden es locker schon einmal etwa 60 Euro. In Anbetracht der Höhe der anfallenden Stornogebühren, sind diese Beträge aber durchaus noch zu vertreten.
Dabei gibt es natürlich verschiedene Gründe, warum man von einer Reise zurücktritt. An erster Stelle seien hier Krankheit und Tod eines Angehörigen genannt. Aber auch bei einer Schwangerschaft der Urlauber, die mit Komplikationen verläuft, sodass der Reiseantritt vom Arzt nicht empfohlen wird, leistet die Reiserücktrittsversicherung. Ebenfalls kann die Impfuntauglichkeit ein Grund für den Rücktritt von der Reise sein. Gleiches gilt auch für Elementarschäden, wie etwa wenn ein Brand das Haus oder die Wohnung zerstört hat. Denn wer könnte in diesen Fällen schon in Urlaub fahren?






