Ausweg aus der Abgeltungssteuer mit fondsgebundenen Lebensversicherungen
Wenn am 1. Januar 2009 die Abgeltungssteuer in Kraft tritt, werden von diesem Zeitpunkt an sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen einheitlich mit 25 Prozent zzgl. 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert.
Für nach dem 31. Dezember 2008 erworbene Wertpapiere sind auch realisierte Kursgewinne, die den Sparerpauschbetrag überschreiten, steuerpflichtig. Wer Aktien oder Investmentfonds noch bis zum Ende dieses Jahres erwirbt und die Wertpapiere mindestens ein Jahr hält, kann die Abgeltungssteuer umgehen. Sie wird dann lediglich auf Zinsen oder Dividenden aus diesen Investments erhoben.
Aber was lässt sich gegen die Steuerpflicht auf Kursgewinne bei späteren Umschichtungen tun? Auch hier bieten sich Möglichkeiten, so z.B. die fondsgebundene Lebensversicherung, an. Der Anleger überträgt seine Wertpapieranlage an eine Lebensversicherung, die Grundlage für die Besteuerung ist. Die Wertpapieranlage wird in Form eines Wertpapierdepots als Sondervermögen der Versicherung geführt. Für die Anlage stehen fast alle in Deutschland zugelassenen Wertpapiere sowie rund 7.000 Investmentfonds zur Verfügung.
Der steuerliche Vorteil für den Anleger: Während ihrer Laufzeit sind Lebensversicherungen von der Abgeltungssteuer befreit. Erst zum Zeitpunkt der Auszahlung muss die Wertentwicklung der Versicherung versteuert werden. Bei einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und Auszahlung erst nach dem 60. Lebensjahr kann der Anleger die Hälfte des Ertrags steuerfrei vereinnahmen.
Das heißt im Klartext: Während der Laufzeit von wertpapiergebundenen Lebensversicherungen können Wertpapiertransaktionen im Depot erfolgen, ohne dass Abgeltungssteuer auf Erträge oder realisierte Kursgewinne anfällt. Erzielte Gewinne können in voller Höhe wieder angelegt werden. Erst am Ende der Laufzeit erfolgt die Versteuerung. Zuvor können sogar die Verwaltungs- und Transaktionskosten von der Wertenentwicklung der Lebensversicherung abgezogen werden. Selbst mit Spitzensteuersatz werden so weniger als 25 Prozent Abgeltungssteuer an den Staat abgeführt. Die steuerfreien Umschichtungen während der Versicherungslaufzeit ermöglichen eine Ausnutzung des Zinseszinseffekts. Zusammen mit der geringeren Besteuerung bietet die wertpapiergebundene Lebensversicherung die Chance auf eine höhere Nachsteuerrendite als eine Direktanlage in Aktien oder Investmentfonds. Wie Sie Anhand dieses Beispiel sehen haben Sie es selbst in der Handy ob die Abgeltungssteuer für Sie ein Fluch oder Segen ist.






