Die DWS BasisRente Premium
Ein stärkerer Wettbewerb bahnt sich im Geschäft mit der staatlich geförderten Rürup Rente (Basisrente) an. Mit einem entsprechenden Sparplan im Oktober 2008 auf den Markt zu kommen, kündigte der größte deutsche Publikumsfondsanbieter DWS Investments am 19.8.2008 an.
Mit einem neuartigen Riester Rente Fonds-Sparplan einen nennenswerten Marktanteil in der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge zu erringen, gelang Fondsgesellschaft bereits im vergangenen Jahr. Frank Breiting, der für das DWS Altersvorsorgegeschäft verantwortlich zeichnet sagte, dass der Sparplan „DWS Basisrente Premium“ nun im Segment der Rürup Rente an diesen Erfolg anknüpfen soll.
Im Schatten der deutlich weiter verbreiteten Riester Rente, steht bislang nämlich die Rürup Rente, die im Zuge der Neuordnung des Altersvorsorgesystems Anfang 2005 ins Leben gerufen wurde. Knapp 700.000 Abschlüsse über eine Rürup Rente waren bis Ende des ersten Quartals dieses Jahres zu verzeichnen. Demgegenüber stehen für den gleichen Zeitraum 11 Millionen Riester Verträge.
Da derzeit 66% und von 2025 an 100% des eigenen Beitrags bis zu einer Höchstgrenze von 20.000 € als Altersvorsorgeaufwendungen von der Einkommensteuer abgezogen werden können, ist die DWS Rürup Rente für ältere Privatanleger und Freiberufler beziehungsweise Selbstständige sehr attraktiv. Im Gegenzug zu einem wachsenden Anteil sind die Rentenzahlungen steuerpflichtig.
Da allerdings die Rürup Rente in Form einer Leibrente an der gesetzlichen Rente angelehnt ist, leidet deren Akzeptanz. Die Rürup Rente ist beispielsweise im Gegensatz zur Riester Rente nicht vererbbar. Auf den Rürup Vertrag des Ehepartners kann das angesparte Geld lediglich übertragen werden. Das Geld ist außerdem nicht übertragbar, nicht veräußerbar, nicht kapitalisierbar sowie nicht beleihbar. Durch erste gesetzliche Nachbesserungen verzeichnete der Absatz im vergangenen Jahr aber immerhin noch einen kleinen Schub. Dass die so genannte „Günstigerprüfung“ vom Finanzamt nicht mehr angewandt wird, wurde beispielsweise klargestellt. Dass zuvor nur dann Beiträge zur Rürup Rente steuerlich geltend gemacht werden konnten, wenn die anrechenbaren Vorsorgeaufwendungen im laufenden Jahr die Aufwendungen des Vorjahres überstiegen, wurde dabei thematisiert. Die Anzahl der Rürup Verträge verdoppelte sich schlagartig, nachdem dieser steuerliche Nachteil nicht mehr vorhanden war.






