Änderungen im Vertragsrecht
Sämtliche Versicherungsunternehmen versenden derzeit Änderungen in den Vertragsbedingungen – allerdings zu Gunsten der Versicherten. Seit Januar 2008 gelten die neuen Versicherungsbedingungen für neu abgeschlossene Verträge.
Ab Januar 2009 sollen dieselben Vertragsbedingungen auch für Bestandsverträge gelten. Inhalt dieser Änderungen ist die Stärkung des Versicherten gegenüber dem Versicherungsunternehmen – so die Bundesregierung. Transparenz ist dabei ein Schlagwort, was dem Gesetzgeber sehr wichtig erschien. Dabei gibt es drei grundlegende Veränderungen: Während Versicherungen früher die Zahlungen gänzlich ablehnen konnten, sind …