Änderungen im Vertragsrecht

Sämtliche Versicherungsunternehmen versenden derzeit Änderungen in den Vertragsbedingungen – allerdings zu Gunsten der Versicherten. Seit Januar 2008 gelten die neuen Versicherungsbedingungen für neu abgeschlossene Verträge.

Ab Januar 2009 sollen dieselben Vertragsbedingungen auch für Bestandsverträge gelten. Inhalt dieser Änderungen ist die Stärkung des Versicherten gegenüber dem Versicherungsunternehmen – so die Bundesregierung. Transparenz ist dabei ein Schlagwort, was dem Gesetzgeber sehr wichtig erschien. Dabei gibt es drei grundlegende Veränderungen: Während Versicherungen früher die Zahlungen gänzlich ablehnen konnten, sind sie nun verpflichtet, immer zahlen zu müssen. Dabei werden die Leistungen allerdings je nach Schadenbeteiligung des Versicherten abgestuft.

Bei absoluter Schuldfreiheit werden 100 Prozent bezahlt. Weiterhin war es bislang so, dass eine Versicherungskündigung unter dem Jahr zur Folge hatte, dass man die Prämien dennoch für das komplette Versicherungsjahr zu zahlen hat. Ab Januar 2009 zahlt man nur noch anteilig. Wer also im März kündigt, während die Versicherung bis in den Dezember geht, der wird nur noch bis März zahlen. Bei Jahresabbuchungen der Prämien werden die zu viel gezahlten Gelder zurückerstattet. Außerdem ändert sich die Verjährung: Drei Jahre lang kann der Versicherte gegen seine Versicherung klagen. Anschließend verjährt der Anspruch.

Das bedeutet, dass die Verjährung um 2,5 Jahre verlängert wurde, denn bislang war ein Anspruch lediglich sechs Monate lang gültig. Sämtliche Verträge beinhalten die Änderungen. Egal, ob es sich um eine Lebensversicherung oder um eine Haftpflichtversicherung handelt – die geänderten Vertragsbedingungen sind für alle Versicherungen ab Januar 2009 bindend. Eine Informationspflicht seitens der Versicherungen besteht allerdings nicht.

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