Gebäudeversicherung – Sturmschäden nehmen zu
Als Versicherungsnehmer einer Gebäudeversicherung sind Sie nicht verpflichtet, das Gebäude regelmäßig durch einen Fachmann überprüfen zu lassen. Sollte es zum Beispiel bei einem Sturmschaden zu Schäden kommen, ist der Versicherer dazu verpflichtet, auch zu zahlen. Doch wie wird ein Sturm genau definiert? Die meisten Versicherungsgesellschaften zahlen erst bei einem Sturmschaden verursacht durch Windstärke 8 oder mehr.
Die Versicherungsgesellschaft ist nur dann von der Leistungspflicht befreit, wenn Sie als Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig das Dach in …