Haftpflicht und Whirlpool
Wird darüber nachdenkt, sich einen Whirlpool anzuschaffen, muss auch einmal bei seiner Versicherungsgesellschaft nachhaken, ob die alte Versicherungen noch ausreicht. Eine private Haftpflichtversicherung enthalten viele Klausuren. Es ist möglich, das in der alten Police die Haftung bei Unfällen, die im Zusammenhang mit dem eigenen Whirlpool entstehen, ausgeschlossen ist. Bei also gerne jemanden einladen möchte, um mit ihm gemeinsam im eigenen Whirlpool zu baden, sollte dies nicht so ohne Weiteres planen.
Natürlich wünscht sich niemand, dass hier Unfälle geschehen. Wie schnell ist jedoch jemand auf einer kleinen Wasserpfütze ausgerutscht. Hier können Knochenbrüche, Prellungen und Platzwunden, ja sogar lebensgefährliche Verletzungen durch den Aufprall entstehen. Selbst eine gewisse Gefahr, dass jemand ertrinken kann, besteht. Jemand der beim Einstieg in das Wasser ausrutscht, durch einen Schlag auf den Kopf ohnmächtig wird und dabei unter Wasser gerät, hat nur dann Überlebenschancen, wenn eine Person in der Nähe ist, die schnell Hilfe leisten kann. All dies sind nur Eventualitäten, gegen die man sich aber versichern muss. Wahrscheinlich ist es nur ein kleiner Aufpreis, den man an die Versicherung entrichten muss. Dafür sind alle Schäden, die dem eigenen Wellness-Bereich rund um den Whirlpool entstehen können, abgesichert.
Natürlich zahlt die Haftpflichtversicherung hier nur für die Unfälle oder Schäden, die bei fremden Benutzern des Pools entstehen. Man kann keine Erstattung verlangen, wenn man selbst etwas kaputt gemacht hat, oder sich selbst verletzt hat. Hier gibt es andere Versicherungen, die dann einspringen. Je nachdem, wo der Whirlpool aufgebaut wird, sollte man sich vielleicht auch über seine Hausratversicherungsgedanken machen. Ein Wasserschaden kann doch einmal geschehen.
Sind nach dem Kauf alle Versicherungen angepasst, hat dies gleich auch noch einen anderen, positiven Aspekt. Man kann sich genüsslich im Bade zurücklehnen, und alle Vorzüge des neuen Whirlpools genießen. Schließlich muss man sich keine Gedanken mehr darüber machen, was alles passieren könnte und was dies für Konsequenzen haben würde. Natürlich sind alle möglichen Vorschriften zur Unfallverhütung einzuhalten. Auch Fahrlässigkeit, wie zum Beispiel der Genuss von Alkohol, sollte vermieden werden.







6. August 2009 um 19:16
Cool, wusste ich auch noch net. Wollte mir auch nen Whirlpool anschaffen hm aber dann mit Versicherung.
27. Dezember 2009 um 09:14
schon wahnsinn an was man imer alles denken muss, wenn man irgendetwas in seienr whg ändert. bei wasserbetten braucht man übrigens auch eine extra versicherung