Geplante Beitragserhöhung der Sozialversicherung


Geplant hatte die neue Bundesregierung eine große Reform der Sozialversicherung, geblieben ist nur eine stärkere Belastung der Bürger. Besonders die gesetzliche Krankenversicherung sollte von Grund auf saniert werden. Seit Jahren beklagen sich die Krankenkassen über zu hohe Ausgaben und Verlusten in Millionenhöhe. Zwar wurde 2006 der so genannte Gesundheitsfond eingeführt, der einen gleichen Krankenkassenbeitrag für alle Versicherten vorsah, geändert hat sich dadurch aber recht wenig. Für die meisten Versicherten stiegen lediglich die Sozialabgaben, da sie zuvor in preiswerteren Versicherungen untergebracht waren. Auch die Einführung der Praxispauschalen in Höhe von zehn Euro konnte die Verluste der Krankenkassen nicht mindern. Mit der neuen Reform der Schwarz-Gelben Regierung werden die Sozialabgaben in Zukunft noch weiter steigen. Geplant ist eine Anhebung des aktuellen Beitrags zur Krankenversicherung. Zudem sollen Krankenkassen den so genannten Zusatzbeitrag stärker als zuvor anheben können. Aktuell dürfen die Krankenkassen rund acht Euro zusätzlich erheben dürfen, das Ganze ist dabei völlig einkommensunabhängig. Die Höchstgrenze liegt bei einem Prozent der Einnahmen der Arbeitnehmer, maximal aber 37,50 Euro. Für viele Versicherte ist das eine zusätzliche Belastung im Haushaltsetat.

Um die Sozialabgaben zu senken, kann im Falle eines Zusatzbeitrages der Versicherung, nur das Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen werden. Erhebt eine Kasse zusätzliche Beiträge, kann umgehend gekündigt werden. Dadurch kann ein Versicherter im Jahr bis zu 500 Euro sparen. Andere Kassen, die gut haushalten, schütten ihren Mitgliedern sogar eine Erfolgsprämie von bis zu 100 Euro im Jahr aus.

 

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