Die geschlossene Rohstofffonds Besteuerung

Erträge aus Rohstofffonds werden in der Regel jährlich an die Anleger ausgeschüttet. Anders als bei anderen Kapitalanlagen, bei denen die Banken die Berechnung der individuell zuzahlenden Steuer vornehmen, erfolgt ein pauschaler Steuerabzug bei Rohstofffonds nicht. Anleger müssen ihre Erträge aus Ölfonds und Gasfonds vielmehr in ihrer privaten Steuererklärung angeben, so dass das Finanzamt die hierauf entfallene Steuer ermitteln kann.

Die Steuerberechnung bei Rohstofffonds erfolgt auf Basis des persönlichen Steuersatzes. Der pauschale Abgeltungssteuerabzug von 25% wird hier nicht vorgenommen, so dass es möglich ist, durch eine solche Anlage Steuern zu sparen. Insbesondere ältere Anleger, die nicht mehr aktiv im Berufsleben stehen, können so eine geringere Steuerbelastung erreichen.

Viele der auf dem Markt angebotenen Öl- und Gasfonds werden im Ausland aufgelegt. In den USA, aber auch in Norwegen und Kanada finden sich große Erdgas- und Erdölvorkommen, die für die Anlage genutzt werden. Bei diesen Fonds erfolgt die Besteuerung grundsätzlich im Ausland, und zwar nach dortigem Recht. Dies ermöglicht Anlegern mitunter, die Steuervorteile im jeweiligen Land in Anspruch zu nehmen. Steuerfreibeträge auf Kapitalanlagen, die in diesen Ländern vielfach noch existieren, gelten dann auch für deutsche Anleger. Und aufgrund des meist mit Deutschland geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens fallen in der Heimat dann keine Steuern mehr an. Lediglich für die Berechnung des Progressionsvorbehaltes werden die Einnahmen noch herangezogen.

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